Notfallsversorung: Zu viele landen im falschen System
Ob Herzinfarkt oder Verkehrsunfall: Die Notrufnummer 112 ist oft der erste Kontakt. Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) sieht in den aktuellen Reformplänen zur Notfallversorgung Nachbesserungsbedarf. Zum Europäischen Tag des Notrufes 112 veröffentlicht der ASB eine Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit.

Der Reformbedarf ist seit Jahren bekannt: In Deutschland sind Notruf- und Notfallstrukturen bislang nicht ausreichend miteinander vernetzt. Patient:innen entscheiden selbst, an wen sie sich wenden und landen dabei zu oft im falschen Versorgungssystem, was Notaufnahmen und Rettungsdienste stark belastet. Der ASB betont in seiner Stellungnahme, dass Zuständigkeiten, Finanzierung und Beteiligung der Praxis geregelt werden müssen. Dazu sagt Knut Fleckenstein, Vorsitzender im ASB-Bundesverband: „Der ASB begrüßt ausdrücklich die Grundhaltung des Referentenentwurfs, jedes Hilfeersuchen ernst zu nehmen und systematisch an die richtige Behandlungsstelle zu steuern. Dieser Ansatz kann grundlegende Verbesserungen in der Notfallversorgung bewirken und die Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar verbessern. Nicht die Hilfesuchenden entscheiden, welche Hilfe die richtige ist, sondern Fachkräfte lenken sie an die richtige Stelle zu einer angemessenen Versorgung.“
Positiv bewertet der ASB zudem, dass die Notfallrettung künftig als eigener Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch verankert werden soll. Damit erhält der Rettungsdienst erstmals eine klare rechtliche Verortung im Versorgungssystem und wird zur eigenständigen medizinische Leistung.
Der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein unterstreicht: „Die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenen Leistungsbereich im SGB V spiegelt die Realität der präklinischen Versorgung wider. Unsere Mitarbeitenden werden damit in dem, was sie können, anerkannt. Der Rettungsdienst ist weit mehr, als eine Transportleistung. Wir sind Lebensretter, Geburtshelfer, Tröster und helfen Menschen in Notlagen schnell und qualifiziert.“
Aus Sicht des ASB reicht es jedoch nicht aus, einzelne Bereiche der Notfallversorgung weiterzuentwickeln. Der vorherrschende „Flickenteppich“ der Notfallversorgung mit seinen sehr unterschiedlichen regionalen Regelungen erschwert die bundeseinheitlich Gleichbehandlung durch die Rettungsdienste. Dass der Referentenentwurf erstmals durchgängige Qualitätsstandards für alle Abläufe der Notfallversorgung vorsieht, bewertet der ASB daher als wichtigen Schritt. Bedauernswert und ein Fehler ist, dass Hilfsorganisationen wie der ASB in entscheidenden Gremien zur Reform nicht berücksichtigt werden sollen.
